AGB

 

Stand: 02. Dezember 2015
 
1. Anbieter
Diese AGB gelten für die Veranstaltungsangebote des Bildungszentrums Singen, Zelglestr. 4, 78224 Singen (nachfolgend: Veranstalter). Dieses ist eine Einrichtung des Bildungswerks der Erzdiözese Freiburg.
(2) Die AGB gelten nicht für E-Learning-Veranstaltungen, bei denen besondere Bedingungen gelten.
(3) Diese AGB gelten nicht für ein- und mehrtägige (Studien-)Reisen. Hier findet grundsätzlich nur eine Vermittlung zum jeweiligen Reiseveranstalter statt. Es gelten allein dessen Vertragsbedingungen. Soweit ausnahmsweise eigene Bildungsreisen veranstaltet werden, gelten besondere Bedingungen.
 
2. Anmeldung und Vertrag
(1) Anmeldungen können grundsätzlich schriftlich, per Fax, telefonisch oder per e-Mail erfolgen. Anmeldungen sind verbindlich.
(2) Rechnungen erfolgen stets vorbehaltlich des Erreichens der Mindeststeilnehmendenzahl. Diese beträgt, soweit nicht bei der Veranstaltungsbeschreibung selbst anders angegeben, zehn.
(3) Kommt eine Veranstaltung nicht zustande, wird ein eventuell bezahltes Entgelt umgehend erstattet.
 
3. Mindestteilnehmendenzahl
(1) Soweit ein Kurs eine Mindestteilnehmendenzahl voraussetzt, findet eine Veranstaltung grundsätzlich nicht statt, soweit diese nicht erreicht wird. Die Teilnehmenden werden hiervon rechtzeitig per e-Mail, Fax, Telefon oder Post unterrichtet.
(2) Soweit die Teilnehmenden einverstanden sind, kann ein Kurs bei Unterbelegung dennoch gegen Entgeltaufschlag oder – sofern sachlich möglich – mit verkürzter Kursdauer durchgeführt werden.
 
4. Veranstaltungsinhalte
Der Inhalt und die Durchführung der Veranstaltungen sind im jeweiligen Veranstaltungsprogramm niedergelegt. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Inhalte aus fachlichen Gründen abzuändern, soweit der Kern der Veranstaltung nicht berührt wird.
 
5. Zahlung
(1) Zahlungen sind möglich nach Rechnungsstellung  per Überweisung und in bar (Vorträge). Kartenzahlung ist nicht möglich.
(2) Ein Abzug ist nicht möglich. In begründeten Fällen kann vor der Anmeldung ein Antrag auf Ermäßigung des Teilnehmendenentgelts gestellt werden.
(3) Ein Nichterscheinen des Teilnehmenden entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Bei kurzfristiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, vor Zulassung zur Veranstaltung einen Zahlungsnachweis (z.B. Überweisungsbeleg) zu verlangen.
 
6. Stornierung/Rücktritt
(1) Hinweis: Es besteht kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht (§ 312g II Nr. 9 BGB).
(2) Der Teilnehmende kann unter den nachfolgend genannten Bedingungen vom Vertrag zurücktreten:
  • Bei Sprachkursen ist ein Rücktritt vor dem zweiten Kurstag möglich. Es wird eine Stornierungsgebühr (anteilige Kursgebühr für 1 Termin) fällig.
  • Bei Veranstaltungen ist ein Rücktritt bis 7 Kalendertage vor Kursbeginn möglich. Bei späterem Rücktritt ist die Kursgebühr voll zu bezahlen.
(3) Der Teilnehmende hat den Rücktritt telefonisch, per Brief, Fax oder e-Mail zu erklären. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter.
(4) Ein Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Rücktritt und entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung des Entgelts.
(5) Der Teilnehmende kann einen Ersatzteilnehmenden stellen, der an seiner statt an der Veranstaltung teilnimmt. Dieser tritt in den Vertrag ein, soweit keine Gründe in der Person des Ersatzteilnehmenden dagegen sprechen.
 
7. Ausfall der Veranstaltung
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung von einem/einer bestimmten Veranstaltungsleiter/in durchgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dessen/deren Namen angekündigt wurde.
(2) Der Veranstalter kann aus wichtigem Grund (z.B. Erkrankung des/der Veranstaltungsleiters/-leiterin oder bei schlechten Wetterbedingungen) einen Termin kurzfristig absagen oder verlegen. Dem Teilnehmenden steht in diesem Fall das Recht zu, an einem eventuellen Ersatztermin teilzunehmen. Alternativ kann er vom Vertrag zurücktreten und das Tagungsentgelt erstattet erhalten.
(3) Soweit bei einer Veranstaltungsreihe einzelne Termine ausfallen, steht dem Teilnehmenden, wenn keine Ersatztermine angeboten werden oder er an diesen nicht teilnehmen kann, eine anteilige Erstattung des Entgelts zu.
(4) Außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens steht dem Teilnehmenden keinerlei Schadensersatz wegen des Ausfalls einer Veranstaltung zu.
 
8. Urheberrecht
(1) Ton- und Bildaufzeichnungen sind in den Veranstaltungen nicht gestattet.
(2) Alle Rechte am Lehrmaterial sind vorbehalten. Das ausgeteilte Lehrmaterial darf ohne Genehmigung des Veranstalters insbesondere nicht vervielfältigt, online gestellt oder anderweitig verwertet werden. Wird Lehrmaterial zum Download bereitgestellt, ist die Weitergabe der Zugangsdaten ebenso untersagt.
 
9. Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung insbesondere eines Vertrages über eine mehrtätige Veranstaltung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
 
10. Hausordnung
Die Hausordnung der jeweiligen Unterrichtsstätte ist einzuhalten. In allen Gebäuden besteht Rauchverbot. Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt.
 
11. Online-Zugang
Sofern der Teilnehmende für den Zugriff auf Lehrmaterial ein Passwort erhält, hat er dieses vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten
Zugriff zu sichern. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Sollte dem/der Nutzer/in das Passwort abhandenkommen oder ihm ein Missbrauch
seines Zugangs bekannt werden, hat er den Veranstalter hiervon unverzüglich zu unterrichten. Ihm wird dann ein neuer Zugang zugewiesen.
 
12. Nutzung von Computern
(1) Der Umgang mit technischem Gerät hat pfleglich zu erfolgen.
(2) Dem Teilnehmenden stehen keine Rechte an auf den Computern befindlichen Programmen und Daten zu. Diese dürfen insbesondere nicht vervielfältigt oder verändert werden. Die Nutzung ist nur im Rahmen der Veranstaltung und nach Maßgabe des/der Veranstaltungsleiters/-leiterin gestattet.
(3) Das Installieren anderer Software oder das Abspeichern von Daten auf den Computern ist untersagt, sofern es nicht ausdrücklich im Rahmen der Veranstaltung erforderlich oder vereinbart ist. Der Teilnehmende haftet, soweit er von ihm mitgebrachte Datenträger verwendet, die Malware (Viren, Trojaner etc.) enthalten.
(3) Bei Kursen zur Internetnutzung hat der Teilnehmende besondere Sorgfalt im Hinblick auf die Gefahren von Malware walten zu lassen. Der Besuch von Webseiten mit illegalem Inhalt (insb. betreffend fremde Urheberrechte an Filmen oder Musik) ist untersagt.
(4) Soweit ein/e Teilnehmende/r bei Veranstaltungen eigene Daten abspeichert, sind diese jeweils am Ende der Veranstaltung zu löschen. Der Teilnehmende hat keinen Anspruch darauf, dass die Daten erhalten bleiben.
 
13. Teilnahmebestätigung
Teilnehmende erhalten nach erfolgter Teilnahme auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung. Dies gilt nicht, soweit dies den Umständen nach unangemessen ist (z.B. bei Einzelvorträgen oder Exkursionen). Soweit ein Zertifikat Teil des Angebots ist, wird dieses gemäß der Anforderungen des Kurses (Anwesenheitsnachweis, ggf. Abschlussprüfung) ausgegeben.
 
14. Haftung
(1) Eltern haften für ihre Kinder. Dies gilt auch dann, wenn die Eltern nicht mit diesen zusammen an den Veranstaltungen teilnehmen.
(2) Auf Garderobe und Gepäck hat jeder Teilnehmende selbst zu achten.
(3) Sport, Tanz, Gymnastik sowie andere körperliche Aktivität betreffende Veranstaltungen setzen eine entsprechende Gesundheit des Teilnehmenden voraus. Soweit der Teilnehmende gesundheitlichen Einschränkungen unterliegt, hat er sich vor der Anmeldung nach den Möglichkeiten und Risiken einer Teilnahme zu erkundigen. Er hat den/die Veranstaltungsleiter/in ggf. nochmals darauf hinzuweisen. Eine Teilnahme geschieht stets auf eigene Gefahr.
(4) Bei Veranstaltungen, bei denen ein Verlassen des Einrichtungsgeländes zu Schulungszwecken angekündigt ist, hat der Teilnehmende umstände- und wettermäßig angemessene Kleidung zu tragen.
(5) An- und Abreise obliegen dem Teilnehmenden in eigener Verantwortung.
 
15. Datenschutz
(1) Die Teilnehmendendaten werden vom Veranstalter zur Kursverwaltung verwendet. Die freiwillige Angabe von Alter und Geschlecht wird im Übrigen allein zu statistischen Zwecken erhoben. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
(2) Teilnehmende von Veranstaltungen werden, solange sie dem nicht widersprechen, gelegentlich über aktuelle Veranstaltungen per Post bzw. e-Mail informiert.
 
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.